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Sprechstundenbedarf (SSB) - Alles Wichtige zur Definition, Verordnung und Abrechnung

Sprechstundenbedarf (SSB) ist eine umfassende Produktgruppe aus Arzneimitteln, Verbandsmitteln, speziellen medizinischen Materialien und Stoffen, welche bei mehr als einen Patienten in der vertragsärztlichen Behandlung zur Verwendung kommen. Dadurch können diese nicht patientenspezifisch abgerechnet werden. Mittels der Sprechstundenbedarfsvereinbarung wird geregelt, welche Produkte als Sprechstundenbedarf deklariert werden.

Regulär zählen auch Nahtmaterial und andere Wundverschlussprodukte als abrechenbarer Sprechstundenbedarf. Bei suture-expert.com können Sie Nahtmaterial als Sprechstundenbedarf bestellen und über das SSB-Rezept begleichen. Wir rechnen das Rezept mit Ihrer jeweiligen Kasse bzw. kassenärztlichen Vereinigung kostenfrei für Sie ab.

Wir führen über 5000 Nadel-Faden-Kombinationen, welche über Sprechstundenbedarf bezogen werden können. Zur besseren Identifizierung, haben diese Produkte ein SSB-Logo im Titel. SSB Logo

Sprechstundenbedarf
Jetzt Nahtmaterial über Sprechstundenbedarf bestellen
Über 5000 Nadel-Faden-Kombinationen verschiedener Hersteller zur Auswahl

SSB-Abrechenbarkeit nach kassenärztlichen Vereinigungen (KV)

Abrechenbarkeit des  Sprechstundenbedarfs

Die Abrechnung von Nahtmaterial für die Sprechstunde kann je nach regionaler Kassenärztlicher Vereinigung (KV) variieren. Details entnehmen Sie bitte den KV-spezifischen Sprechstundenbedarfsvereinbarungen oder nehmen Kontakt mit uns auf.

Regelungen zum Sprechstundenbedarf

  • Verordnungen erfolgen idealerweise vierteljährlich auf SSB-Rezept Formular 16 (bei Bedarf ist auch zwischenzeitlich eine Verordnung möglich)

  • Vertragliche Vereinbarungen bestehen zwischen KVen und Krankenkassenlandesverbänden

  • Wirtschaftlichkeit bzw. angemessener Verbrauch ist geboten

  • Die Erstattungsfähigkeit von speziellen Wunderverschlussprodukten hängt von regionalen Vereinbarungen ab

Als Sprechstundenbedarf bezeichnet man alle Materialien, Mittel und Medikamente, die Ärzte routinemäßig für die Untersuchung und Behandlung ihrer gesetzlich versicherten Patienten vorrätig halten müssen. Der SSB umfasst somit Verbrauchsmaterialien (z.B. Nahtmaterial) und Mittel, die am Patienten bzw. für Notfälle angewendet werden. Nicht zum SSB zählt der Praxisbedarf für den eigentlichen Praxisbetrieb.

Sprechstundenbedarf ist nur zulässig für die ambulante Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Patienten durch Vertragsärzte. Ausgeschlossen sind die stationäre Versorgung sowie die Versorgung von Privatversicherten und BG-Patienten.

Der Umfang des abrechenbaren Sprechstundenbedarfs ist in den Sprechstundenbedarfsvereinbarungen (SpBV) der Kassenärztlichen Vereinigungen abschließend geregelt und damit KV-spezifisch. Es handelt sich um Positivlisten. Verordnet werden dürfen nur die aufgelisteten Materialien und Mittel.

 

Die Verordnung erfolgt vierteljährlich über spezielle SSB-Rezepte (siehe unten) nach dem Muster 16 ohne Patientennamen. Der Bedarf soll dem Praxisverbrauch und der Patientenzahl angemessen sein. Bei der Bestellung gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot.

In der Regel gehört Nahtmaterial in allen Bundesländern zum Sprechstundenbedarf.

Die Abrechnung des Sprechstundenbedarfs läuft zentral über die Kassenärztlichen Vereinigungen. Diese rechnen die Verordnungen quartalsweise mit den Krankenkassen ab. Die Abrechnung mit der Kasse erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, zu den Herstellerlistenpreisen bzw. Apothekeneinkaufspreisen (AEP).

Die Abrechnung von Nahtmaterial als Sprechstundenbedarf übernehmen wir für Sie kostenfrei.

  • Verbandmittel, Nahtmaterialien, Pflaster
  • Desinfektionsmittel
  • Diagnostika wie Teststreifen oder Reagenzien
  • Medizinprodukte wie Spritzen oder Katheter
  • Arzneimittel wie Schmerzmittel oder Salben
  • Notfallmedikation
  • Impfstoffe
  • Kontrastmittel

SSB Bestellung im Online-Shop, per Fax oder eMail

Bitte lassen Sie uns Ihr Sprechstundenbedarfsrezept als Original per Post zukommen!

Wichtig: Die Belieferung kann regulär erst nach Vorlage des korrekt ausgefüllten Rezeptes erfolgen!

Für Fragen zum korrekten Ausfüllen des Rezeptes stehen wir vorab gern zur Verfügung. Bitte nutzen Sie auch unsere Ausfüllhilfe.

Bestellung

Online unter: www.suture-expert.com
per Mail: bestellung@sell-med.de
per Fax: +4936425 – 202398
per Post: sell-med  Parkweg 27  07751 Jena

Ausfüllhilfe für SSB Rezept

1 Kostenträgerkennung (alt: Kassen-Nummer): Institutionskennzeichen (IK-Nummer) entsprechend dem Sitz der Haupt- oder Nebenbetriebsstätte, in der die Verordnung ausgestellt wird. Für den Ausdruck ist die IK-Nummer stets 9-stellig einzutragen. Das Kostenträgerfeld wird automatisch vom PVS befüllt . Sollte das nicht funktionieren, können Sie Ihre Rezepte selbstverständlich auch mit der Hand ausstellen.

2 Arztnummer (LANR)

3 Betriebsstättennummer (BSNR)

4 Ausstellungsdatum

5 Markierungsfeld mit der Ziffer 9 für Sprechstundenbedarf

6 genaue Produktbezeichnung

7 verordnete Menge

8 Arztstempel

9 Arztunterschrift

Rezept Sprechstundenbedarf

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